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Mediathek

Bilder sagen mehr als tausend Worte. In unserer Mediathek finden Sie Stimmen unserer Klienten, Hinweise und Anregungen von uns sowie Videos über uns und unsere Arbeit. Viel Spaß!

Wundversorgung chronischer Wunden

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Wunden werden als chronisch beschrieben, wenn sie nach 4 – 12 Wochen trotz konsequenter Therapie nicht beginnen zu heilen (Quelle: Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“). In der Fachliteratur werden verschiedene Zeiträume diskutiert, ab wann eine Wunde als chronisch einzustufen ist. Daraus ergibt sich die große Zeitspanne von 4 – 12 Wochen.

Wundarten

Im Fokus der Wundbehandlung stehen die häufigsten Arten von chronischen Wunden:

  1. Dekubitus
  2. Gefäßbedingte Ulcera an Unterschenkeln und Füßen (venöse und arterielle Durchblutungsstörungen)
  3. Diabetisches Fußsyndrom

 

Grundgedanke

Chronische Wunden stellen für Betroffene als auch für Pflegende eine große Herausforderung dar.
Jede als chronisch identifizierte Wunde ist direkte Folge einer chronischen Grunderkrankung. Sie stellt gewissermaßen eine Komplikation der selbigen dar. Nur im engen Zusammenwirken mit Betroffenen, Angehörigen, Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten, Podologen, orthopädischen Schuhmachern, Sanitätshäusern und anderen ist es möglich, die negativen Auswirkungen von chronischen Erkrankungen moderat zu halten und die Lebensqualität von Betroffenen und ihren Angehörigen spürbar zu verbessern.

Im Wesentlichen geht es hierbei um die Behandlung der Grunderkrankung durch den Arzt, die Förderung der Selbstpflegefähigkeiten oder kompensation der Defizite des Betroffenen, der Erkennung und Linderung oder Beseitigung von wund- und therapiebedingten Schmerzen, der Beseitigung von Wundgeruch, der Änderung selbstschädigender Verhaltensweisen, der Anwendung vorbeugender Maßnahmen, der Anleitung und Beratung von Betroffenen und Angehörigen und einiges mehr.

In diesem Sinne arbeiten und streiten wir für eine ganzheitliche Betrachtungsweise des Betroffenen und legen höchsten Wert auf eine hygienische Versorgung unserer Klienten.

 

Qualifikation

Die Mobile Hauskrankenpflege Ingrid Vesper GmbH fühlt sich den Grundsätzen des Expertenstandards sowie der Fachorganisation ICW.eV und DGfW verpflichtet. Die Leistungserbringung erfolgt entsprechend der dort vereinbarten Qualitätsniveaus. Unser Ziel ist es, eine MA in der Mobilen Hauskrankenpflege I. Vesper GmbH zur pflegerischen Fachexpertin zu qualifizieren.

 

Qualitätssicherung

Qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Leistungserbringung bei der Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden bedeutet in der Mobilen Hauskrankenpflege Ingrid Vesper:

  • Leistungserbringung auf der Basis einer ärztlichen Anordnung
  • Leistungserbringung auf der Basis einer ärztlichen Anordnung
  • Standardisiertes Aufnahmeverfahren
  • Standardisierte Ermittlung von Alltagsrisiken (z. B. Sturzrisiko)
  • Standardisierte Verfahrensabläufe bei der Wundbehandlung
  • Unterstützung durch speziell geschulte Pflegefachkräfte
  • Beratungen zu pflegerischen Problemen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch geschultes Personal
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen zur Wundversorgung und Begleittherapien (z.B. Kompressionstherapie)
  • Ermittlung der Lebensqualität mittels standardisiertem Fragebogen
  • Angebot zur Inanspruchnahme ergänzender Pflegeleistungen
  • Planung und Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen bei Erforderlichkeit
  • Durchführung von Fallbesprechungen bei Erforderlichkeit
  • Remonstration durch die Leitung der Hauskrankenpflege bei Erforderlichkeit
  • Transparente Dokumentation der Leistungserbringung und des Verlaufs

 

Anspruchsvorraussetzungen

Um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss zum einen ein Versicherungsverhältnis bestehen und zum anderen ein aktueller Auftrag eines niedergelassenen Arztes vorliegen. Grundlage ist hier das Fünfte Buch der Sozialgesetzgebung (Verordnung häuslicher Krankenpflege).Um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss zum einen ein Versicherungsverhältnis bestehen und zum anderen ein aktueller Auftrag eines niedergelassenen Arztes vorliegen. Grundlage ist hier das Fünfte Buch der Sozialgesetzgebung (Verordnung häuslicher Krankenpflege).

Gesetzliche Grundlage: § 92 SGB V

 

Voraussetzung für den Pflegedienst

Um Leistungen der Krankenversicherung erbringen zu können, muss seitens des Pflegedienstes ein gültiger Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern vorliegen. Zudem trägt der Pflegedienst die Verantwortung, die Bereitstellung von geeigneten Pflegefachkräften sicherzustellen.

 

Weitere Handlungsgrundlage

Die Behandlung chronischer Wunden bedarf nicht nur einer detaillierten und begründeten ärztlichen Verordnung sondern auch geschulten Pflegefachkräften die eine verordnete Wundversorgung sach- und fachgerecht ausführen können (Durchführungsverantwortung). Hierzu hat der Leistungserbringer z. B. den Nationalen Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ zu beachten und umzusetzen. Dieser verpflichtet zur Berücksichtigung des aktuellen Wissens zur modernen Wundversorgung. Dazu gehört die Anwendung steriler Wundspülflüssigkeiten und sterilen Verbandsmaterials, das Ausduschen von Wunden wird nur mit speziellen Filtern, bei Keimbelastung gar nicht empfohlen. (Quelle: Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ Osnabrück, Juni 2009). Seit 2009 haben wir für die Versorgung chronischer Wunden standardisiert die Anwendung steriler Einmalpinzetten und das Tragen von Einmalmundschutz eingeführt. Die Pinzetten erlauben eine „berührungslose“ (no touch) Wundreinigung und der Mundschutz garantiert die ungestörte Kommunikation mit dem Betroffenen während der Wundversorgung. Hierbei können wir bereits auf sehr positive Erfahrungen verweisen, diese Vorgehensweise wird von den Betroffenen sehr gut angenommen. Grundlage der Anwendung des Expertenstandards ist das elfte Buch der Sozialgesetzgebung (Pflegeversicherungsgesetz).Die Behandlung chronischer Wunden bedarf nicht nur einer detaillierten und begründeten ärztlichen Verordnung sondern auch geschulten Pflegefachkräften die eine verordnete Wundversorgung sach- und fachgerecht ausführen können (Durchführungsverantwortung). Hierzu hat der Leistungserbringer z. B. den Nationalen Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ zu beachten und umzusetzen. Dieser verpflichtet zur Berücksichtigung des aktuellen Wissens zur modernen Wundversorgung. Dazu gehört die Anwendung steriler Wundspülflüssigkeiten und sterilen Verbandsmaterials, das Ausduschen von Wunden wird nur mit speziellen Filtern, bei Keimbelastung gar nicht empfohlen. (Quelle: Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ Osnabrück, Juni 2009). Seit 2009 haben wir für die Versorgung chronischer Wunden standardisiert die Anwendung steriler Einmalpinzetten und das Tragen von Einmalmundschutz eingeführt. Die Pinzetten erlauben eine „berührungslose“ (no touch) Wundreinigung und der Mundschutz garantiert die ungestörte Kommunikation mit dem Betroffenen während der Wundversorgung. Hierbei können wir bereits auf sehr positive Erfahrungen verweisen, diese Vorgehensweise wird von den Betroffenen sehr gut angenommen. Grundlage der Anwendung des Expertenstandards ist das elfte Buch der Sozialgesetzgebung (Pflegeversicherungsgesetz).

Gesetzliche Grundlage: § 113a SGB XI

 

Kombination mit anderen Leistungen

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich kombinierbar mit Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe oder auf privater Vereinbarung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung ist eine nach Begutachtungsverfahren anerkannte Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe).

 

Begriffserklärung:

SGB = Sozialgesetzbuch
RKI = Robert-Koch-Institut
ICW = ICW e.V. = Initiative Chronische Wunden
1995 als Zusammenschluss von Ärzten, Pflegenden, Mitarbeitern der Kostenträger und anderen Engagierten ins Leben gerufen.
2002 Gründungsversammlung als eingetragener Verein.

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